AGBs

AGBs
UNSER KLEINGEDRUCKTES GROSS GESCHRIEBEN KINZIG FOOD GmbH – Hauptstraße 39 – 77716 Haslach

§1 VORRANG
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge mit unseren Kunden über die Belieferung von Speisen und Getränken sowie der mietweisen Überlassung von Geschirr/Mobiliar u.a. (= Catering), unabhängig vom Ort der Belieferung (Veranstaltungsraum des Kunden oder bei Dri]en), sowie für die Anmietung von Veranstaltungsräumlichkeiten. Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn Sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

§2 PREISE, ZAHLUNGEN, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Alle Preise sind freibleibend und verstehen sich als Abholpreise exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums. Eine Preiserhöhung durch uns ist berechegt, sofern sich die dem vereinbarten Preis zugrundeliegenden Löhne und Kosten erhöhen und der Lieferung an den Kunden mehr als 4 Monate verstrichen sind.
Rechnungen sind binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug können bei Unternehmen 8 % bei Verbrauchern 5 % Verzugszinsen über dem Basiszinssatz (EZB) verlangt werden.
Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese nach Vereinbarung in Form eines Barschecks vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die KINZIG FOOD GmbH vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von der Zahlungspflicht entbunden.
Der Kunde teilt der KINZIG FOOD GmbH vierzehn Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 20 % ist die KINZIG FOOD GmbH berechegt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen.
Eine Erweiterung der Leistung ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die KINZIG FOOD GmbH möglich. Im Falle einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.

§3 TERMINE
Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von 60 Minuten ein.

§4 STORNIERUNG
Jede Stornierung hat in schriftlicher Form zu erfolgen.
Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen (laut Kostenvoranschlag) berechnen wir:
in jedem Fall 200 € / Pauschal als Aufwandsentschädigung für Verwaltung und Absprachen. 1. 90 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %,
2. 45 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %,
3. 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 %,
4. 7 Tage bis ein Tag vor dem vereinbarten Liefertermin 90 % 5. am Liefertag 100 %
des Auftragswertes.
Der Abzug ersparter Aufwendungen ist durch die Nr. 1-5 berücksichtigt. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.
Steht die Leistung im Zusammenhang mit der Anmietung von Equipment, Zelten und/oder Veranstaltungsräumlichkeiten, so behält sich die KINZIG FOOD GmbH vor, bei Stornierung nach Vertragsabschluss (laut Kostenvoranschlag) in jedem Fall die Miete laut Listenpreis in Rechnung zu stellen, wenn eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.

§5 RÜCKTRITT
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist die KINZIG FOOD GmbH seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Veranstaltungsräumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von der KINZIG FOOD GmbH auf sein Recht zum Rücktri] nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist die KINZIG FOOD GmbH zum Rücktri] vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die KINZIG FOOD GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls Höhere Gewalt oder andere von der KINZIG FOOD GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen; Veranstaltungen oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck der Veranstaltung, gebucht werden; die KINZIG FOOD GmbH den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der KINZIG FOOD GmbH in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies ihrem Organisationsbereich zuzurechnen ist; der Zweck bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzwidrig ist. Insofern KINZIG FOOD GmbH nicht Eigentümer einer Veranstaltungsräumlichkeit oder des eingebrachten Equipments ist, hat die KINZIG FOOD GmbH nicht für die Nichterfüllung des Vertrages, soweit diese in den Umständen der Person oder Firma des Veranstaltungsraum- oder Equipmenteigentümers begründet ist. Die KINZIG FOOD GmbH behält sich vor, in diesem Fall ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.

§6 ÄNDERUNGEN
Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speiseangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.

§7 MINDESTBESTELLWERT
Der Mindestspeisenbestellwert für jeden Auftrag beträgt € 2500,-- netto , die Mindestpersonenzahl 20 Gäste.

§8 TRANSPORTKOSTEN UND GEFAHRENÜBERGANG
Der Mindesttransportpreis für Lieferungen von Essen, Getränke sowie Geschirr/ Mobiliar beträgt € 150,-- netto im Ortenaukreis. Dieser beinhaltet 1 Fahrer zzgl. max. 30 Minuten Aufbauzeit vor Ort. Weiterer Personal- oder Zeitaufwand wird gesondert berechnet; hierfür gelten jeweils die Preise unserer Liste neuesten Datums. Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware oder sonstigen Mietgegenstand außerhalb unseres Firmensitzes, Hauptstraße 39; 77716 Haslach, geht die Haftung auf den Kunden über, sobald wir die Ware zur Auslieferung unserem Personal, dem Kurier, Frachtfrührer oder Dritten übergeben haben.

§9 MÄNGEL
Bitte überprüfen Sie die Ware bei Ankunft auf eventuelle Mängel und zeigen Sie diese uns sofort an.
Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen unverzüglich statt finden, gilt bei offensichtlichen Mängeln der Mietgegenstand als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig. Der Auftraggeber ist verpflichtet etwaige Mängel oder Rügen, die aus der Erfüllung des Cateringvertrages resultieren, während der Veranstaltung dem jeweiligen Projektleiter mitzuteilen, damit dieser die Möglichkeit hat, den Mangel noch während der Veranstaltung zu beheben.

§10 SCHADENSERSATZPFLICHT
Mitgeführte Aufstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. Die KINZIG FOOD GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wir sind dem Kunden ausschließlich dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn uns oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung eines Schadens nachgewiesen werden können. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung bei schuldhaft zu vertretender Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei der Verletzung wesentlichen Vertragspflichten. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Schadenersatzpflicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Schäden seitens Dritter können wir selbstverständlich in keinem Fall die Haftung übernehmen.
Mitgebrachtes Dekoraeonsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher abzustimmen.
Sofern der Kunde Unternehmer ist, haMet er für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. –besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht wurden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede Veranstaltung unvermeidlich zu Abnutzungserscheinungen an dem Interieur des jeweiligen Veranstaltungsortes führt. Auch beinhaltet jede Veranstaltung gewisse Risiken für Eigentum und Besitz in Form von Schäden und Zerstörungen seitens Dritter (z.B. Gäste). Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass bei Veranstaltungen in Räumlichkeiten des Kunden oder vom Kunden angemietete Veranstaltungsräumlichkeiten allein der Kunde verpflichtet ist, Vorsorgemaßnahmen zur Verringerung der Abnutzungserscheinungen sowie zur Vermeidung von Schäden an Eigentum und Besitz zu treffen (z.B. durch Abdeckplanen u.ä.). Bei besonders empfindlichen Interieur hat uns der Kunde darauf hinzuweisen und ggf. das Interieur auf unser Verlangen hin zu erneuern bzw. gesondert zu schützen.

§11 MIETPREIS - MIETEINHEIT - ÜBERGABE/RÜCKGABE
Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von drei Tagen ohne Sonn- und Feiertage. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

§12 ALLGMEINE BESTIMMUNGEN
Der Kunde darf die Mietgegenstände nicht zweckentfremden und nur am vereinbarten Veranstaltungsort einsetzen. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für den entsprechenden Ersatz gesorgt wurde. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, insbesondere verpflichtet:
den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern
uns sofort zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt /reparaturbedürftig ist alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung des Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.
Es bleibt uns vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.

§13 EIGENTUMSVORBEHALT
Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

§14 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einstiege Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist Haslach. Gegenüber Unternehmern ist Gerichtsstand Offenburg.
KINZIG FOOD GmbH– Hauptstraße 39 – 77716 Haslach; Stand Mai 2023